Aktuelle Informationen zu coronakonformen Kulturveranstaltungen

Der Fachbereich Kultur der Stadt Halle hat folgende Informationen für Veranstalter*innen, Künstler*innen und Kulturschaffende zusammengestellt, die aktuell Veranstaltungen planen und durchführen. Bei Fragen steht Frau Dr. Andraschik vom Fachbereich Kultur als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Links

Alle amtlichen Informationen der Landesregierung sowie die jeweiligen Rechtsverordnungen finden sich unter nachstehenden Links:

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/

bzw. unter

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/amtliche-informationen/#c236673

Grundlage für die Öffnung einer Veranstaltungsstätte bilden die Bestimmungen der „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)” in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültigen Fassung.

Hygienekonzept

Vor Durchführung der Veranstaltung ist ein Hygienekonzept durch den Veranstaltenden auf Grundlage der jeweils geltenden SARS-CoV2-EindV zu erstellen. Grundsätzlich sind die jeweils geltenden infektionsschutzrechtlichen Verordnungen umzusetzen. Die fortlaufend den aktuellen Infektionsgeschehen angepassten Verordnungen sehen u.a. die Einhaltung folgender Maßnahmen vor:

  • Mindestabstände während der gesamten Veranstaltung;
  • Vermeidung von Personenansammlungen, Einhalten des Mindestabstandes in Warteschlangen;
  • Zugangsbeschränkungen / Einlasskontrollen (Kontrolle der negativen Testergebnisse, des gültigen Genesenennachweises bzw. des vollständigen Impfschutzes, Impfzertifikat); 
  • Kontaktpersonennachverfolgung, Gästelisten; 
  • Allg. Schutzmaßnahmen wie Reinigungs- und Desinfektionsregime einschließlich regelmäßiges Lüften geschlossener Räume; 
  • regelmäßige und sichtbare Informationen wie bspw. Aushänge zu Hygienebestimmungen an Gäste; 
  • Aussagen zur Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz; 
  • Veranstaltende schulen sämtliche Mitwirkende im richtigen Umgang mit den allgemein geltenden Hygienevorschriften und den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Das Schutz- und Hygienekonzept ist auf Verlangen der jeweils zuständigen Behörde am Veranstaltungsort in schriftlicher Form vorzulegen. Die Bestimmungen hierfür sind der jeweils geltenden Eindämmungsverordnung zu entnehmen (siehe oben).

Testzentren

Unter nachstehendem Link finden Sie Hinweise und eine Übersicht zu den Zentren für Schnelltests in Sachsen-Anhalt. Die Übersicht wird ständig aktualisiert.

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/angebote-fuer-schnelltests/?des

Smartphone-Apps

Für Veranstaltungen in der Stadt Halle (Saale) werden momentan die Apps „luca” und „ePassGo” verwendet. Voraussichtlich ab Juli 2021 soll in Halle (Saale) nur noch die Nutzung von „ePassGo” erfolgen. Derzeit verfolgen die Apps unterschiedliche Ziele. Die App „luca” dient der zettellosen Nachverfolgung von Kontaktketten und der Einhaltung von Personenobergrenzen am Veranstaltungsort. Die App „ePassGO” ermöglicht den Nutzenden das papierlose und datenschutzkonforme Vorlegen eines negativen Corona-Testergebnisses.

luca (App für Veranstaltende: „Luca Locations“)

  • Übernahme der Dokumentationspflicht von Kontaktketten der Gäste
  • Datenschutzkonforme, dezentrale Verschlüsselung
  • Anbindung an das Gesundheitsamt zur schnellen Clustererkennung – Erkennen und Stoppen von Infektionsketten. (Auslesen von Gästelisten jedoch nur durch Gesundheitsamt möglich.)
  • Verschiedene Check-In-Möglichkeiten: (QR-Code-Scan durch den Gastgeber (empfohlen für Veranstaltungen); Tisch- oder Bereich-QR-Code-Scan durch den Gast (empfohlen für Restaurants, Cafés, Universitäten, Organisationen); Webversion: Für Gäste ohne luca-App; Kontaktformular: Für Gäste ohne Smartphone)

Weitere Informationen zur App „luca” finden sich unter:  www.luca-app-de

ePassGO (für Veranstaltende: „PassGO Einlasspunkt“)

  • Testergebnis wird, verknüpft durch QR-Code, automatisch auf das Smartphone gespielt, über QR-Code wird Testergebnis durch den Veranstalter gescannt
  • Nutzung auch ohne Smartphone möglich (Ausdruck in Testzentrum, Scan des gedruckten QR-Codes durch Veranstaltenden)
  • Für Veranstalter*innen: Kontrolle, ob negativer Test vorliegt – Kennzeichnung durch grünes oder rotes Feld

Weitere Informationen zu ePassGO finden sich unter: https://www.passgo.de/